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EU-Entwaldungsverordnung: Ab 30. Dezember 2026 gilt sie auch für Brennholz und Pellets
Nach zwei Verschiebungen steht der Termin: Ab dem 30. Dezember 2026 wendet die EU ihre Verordnung über entwaldungsfreie Produkte an. Brennholz, Pellets, Briketts und Holzkohle fallen ausdrücklich darunter. In der Schweiz gilt die Verordnung nicht – dort bleibt die Holzhandelsverordnung massgebend.