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Recht & Politik

EU-Entwaldungsverordnung: Ab 30. Dezember 2026 gilt sie auch für Brennholz und Pellets

Nach zwei Verschiebungen steht der Termin: Ab dem 30. Dezember 2026 wendet die EU ihre Verordnung über entwaldungsfreie Produkte an. Brennholz, Pellets, Briketts und Holzkohle fallen ausdrücklich darunter. In der Schweiz gilt die Verordnung nicht – dort bleibt die Holzhandelsverordnung massgebend.

Redaktion Scierie Voutaz Veröffentlicht am 3 Min. Lesezeit 7 Quellen
Auf dieser Seite
  1. Der Termin: 30. Dezember 2026
  2. Welche Holzprodukte betroffen sind
  3. Was 2025 vereinfacht wurde
  4. Was in der Schweiz gilt
  5. Was das für Privatkundinnen und Privatkunden bedeutet

Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht zur Entwaldung beitragen und legal erzeugt wurden. Holz gehört neben Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk und Soja zu den erfassten Rohstoffen.

Der Termin: 30. Dezember 2026

Ursprünglich sollte die Verordnung ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Im Dezember 2024 verschob die EU den Start um ein Jahr, im Dezember 2025 mit der Verordnung (EU) 2025/2650 um ein weiteres Jahr. Seither gilt: Unternehmen müssen die Pflichten ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten grundsätzlich sechs Monate mehr, bis zum 30. Juni 2027.

Für die Holzbranche gibt es dabei eine wichtige Ausnahme: Für Produkte, die bereits unter die bisherige EU-Holzhandelsverordnung fielen, gilt auch für kleine Unternehmen der 30. Dezember 2026. Die EU-Kommission hält fest, dass dieser Termin auch für Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Holzsektor gilt.

Einen weiteren Aufschub hat die Kommission nicht vorgesehen. In ihrer Überprüfung vom 4. Mai 2026 hielt sie am Termin fest und bezifferte die Senkung der jährlichen Kosten für die Einhaltung der Regeln auf rund 75 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Text.

Welche Holzprodukte betroffen sind

Anhang I der Verordnung nennt unter dem Zolltarifcode 4401 Brennholz, Holzschnitzel, Sägespäne und Holzabfälle, auch wenn sie zu Scheiten, Briketts oder Pellets gepresst sind, und unter dem Code 4402 Holzkohle. Damit sind Brennholz, Pellets, Holzbriketts und Holzkohle erfasst. Druckerzeugnisse wurden im Dezember 2025 dagegen aus dem Geltungsbereich gestrichen.

Was 2025 vereinfacht wurde

  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben. Sie müssen aber die Angaben zu ihren Lieferanten und Kunden fünf Jahre lang aufbewahren.
  • Kleinst- und Kleinerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko können eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben und statt Geodaten eine Postanschrift angeben.
  • Österreich und die Schweiz stehen auf der EU-Liste der Länder mit geringem Risiko. Für Produkte aus solchen Ländern müssen die zuständigen EU-Behörden jährlich mindestens 1 Prozent der Marktteilnehmer kontrollieren.

Was in der Schweiz gilt

In der Schweiz ist die EUDR nicht anwendbar. Laut Bundesamt für Umwelt bleibt für das Inverkehrbringen von Holz die Holzhandelsverordnung in Kraft. Wer aus der Schweiz Holzprodukte in die EU exportiert, muss die EUDR jedoch einhalten. Der Bundesrat hat 2024 entschieden, das Schweizer Recht vorerst nicht anzupassen, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist.

Die Branche bereitet sich vor. Holzindustrie Schweiz betreibt laut PEFC Schweiz eine Anwendung, welche die von der EUDR verlangten Angaben aus den kantonalen Holzschlagbewilligungen übernimmt und die Geokoordinaten im Format bereitstellt, das das Informationssystem der EU verlangt.

Was das für Privatkundinnen und Privatkunden bedeutet

Die Pflichten der Verordnung richten sich an Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder damit handeln, nicht an Privatpersonen, die Brennholz oder Pellets für den eigenen Bedarf kaufen. Für Privatkundinnen und -kunden entstehen daraus keine eigenen Pflichten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Ware aus legaler Herkunft stammt und nicht mit Entwaldung verbunden ist.

Mehr zu unseren Brennstoffen: Brennholz, Holzpellets und Holzbriketts.

Quellen

  1. Council of the European Union Deforestation: Council signs off targeted revision to simplify and postpone the regulation
  2. EUR-Lex Regulation (EU) 2025/2650
  3. EUR-Lex Regulation (EU) 2023/1115 – consolidated version
  4. European Commission Commission publishes simplification review of EU Deforestation Regulation (IP/26/941)
  5. EUR-Lex Implementing Regulation (EU) 2025/1093 – country benchmarking
  6. BAFU / OFEV EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
  7. PEFC Schweiz EUDR-Datenschnittstelle

Die Angaben entsprechen dem Stand der jeweiligen Quelle. Preise und Förderbedingungen können sich seither geändert haben.

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