Holz ist ein erneuerbarer Brennstoff, doch schlecht geführt belastet seine Verbrennung die Luft. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat seine Empfehlungen im Dezember 2025 unter dem Titel «Heizen mit Holz – aber richtig» zusammengefasst. Seit Anfang 2026 gelten zudem überarbeitete Messempfehlungen für kleine Holzfeuerungen.
Kleine Öfen, grosse Wirkung
Laut BAFU verursachte die Holzverbrennung in der Schweiz im Jahr 2023 15 Prozent der Feinstaubemissionen PM10 und mehr als 30 Prozent der besonders feinen Partikel PM2,5. Rund die Hälfte davon stammt aus Öfen und Cheminées, obwohl diese nur etwa ein Sechstel des Holzes verbrennen. Partikelfilter können bis zu 95 Prozent der Partikel zurückhalten.
Vier Regeln für weniger Feinstaub
- Nur naturbelassenes, trockenes Holz. Das BAFU empfiehlt naturbelassenes, trockenes und richtig gelagertes Holz. EnergieSchweiz nennt als Ziel eine Restfeuchte von rund 20 Prozent; dafür braucht Holz mindestens ein bis zwei Jahre an einem trockenen, gut belüfteten Ort.
- Von oben anfeuern. Das Anzünden von oben ist laut BAFU in den meisten Fällen die emissionsärmste Methode. Auch der Kanton Wallis empfiehlt es.
- Keine Abfälle verbrennen. Im Wallis ist es verboten, Abbruchholz, Möbel oder Verpackungen zu verbrennen. Altholz und behandeltes Holz sind laut Holzenergie Schweiz in Hausfeuerungen nicht zulässig.
- Bei Inversionslagen zurückhaltend heizen. Herrscht bei einer Inversionslage eine hohe Luftbelastung, sollten Cheminées und Komfortöfen laut BAFU nicht oder nur wenig betrieben werden.
Wann kontrolliert wird
Die Luftreinhalte-Verordnung schreibt regelmässige Kontrollen vor. Laut BAFU gelten folgende Intervalle:
| Anlage | Kontrolle |
|---|---|
| Holzkessel bis 70 Kilowatt | Messung des Kohlenmonoxids alle 4 Jahre, Staub nur bei der Abnahme |
| Holzkessel über 70 Kilowatt oder mit Holzresten | Alle 2 Jahre |
| Regelmässig genutzter Ofen oder Cheminée | Sichtkontrolle alle 2 Jahre |
Bei der Sichtkontrolle werden laut BAFU die Anlage, die Asche und das Holzlager begutachtet. Asche und Holzlager geben dabei Hinweise darauf, was tatsächlich verbrannt wird.
Im Wallis werden Holzfeuerungen laut Kanton alle 4 Jahre kontrolliert, oder alle 2 Jahre, wenn Schreinerei- oder Sägereireste verbrannt werden. Die Kontrollen führen vom Kanton zugelassene Unternehmen oder Kaminfeger durch, bei Anlagen über 70 Kilowatt die kantonale Dienststelle für Umwelt. Wird ein Mangel festgestellt, hat die Eigentümerschaft 30 Tage Zeit, ihn zu beheben.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem die «Messempfehlungen Feuerungen» des BAFU in dritter Auflage. Sie ersetzen die Ausgaben von 2013 und 2018 und betreffen Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt.
Richtig lagern
Trockenes Holz verbrennt sauberer und liefert mehr Wärme. Der Kanton Wallis empfiehlt, Brennholz an einem belüfteten und vor Regen geschützten Ort zu lagern. In unserem Brennholz-Sortiment finden Sie auch kammergetrocknetes Holz.